Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ist das Autofahren seit dem 1. April 2001 eine Ordnungswidrigkeit, die mit 250,-€ Geldbuße, mit mindestens 4 Punkte in Flensburg und mit einem Fahrverbot bestraft wird. Kommt es zu einem Unfall, sind die Konsequenzen weitreichend. man hat eine Straftat begangen und wird z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und bestraft. Der Versicherungsschutz von Autohaftpflicht- und Kaskoversicherung, privater Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft erlischt teilweise oder ganz.
Hat der Unfallverursacher Alkohol getrunken, kann bereits ein Promillewert von 0,3 Folgen haben. Auch für Fußgänger/-Innen Und Radfahrer/-innen kann Alkoholkonsum negative rechtliche Folgen haben und Probleme mit dem Versicherungsschutz bedeuten. Auf dem Fahrrad droht ab 1,6 Promille unter anderem der Entzug des Führerscheins.
Erfreulicherweise ist die Zahl der Alkoholunfälle (Unfälle bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand) rückläufig und hat sich seit 1975 nahezu halbiert.
Dennoch genügt eine einzige Zahl, um das Problem Alkohol im Verkehr bedrückend deutlich zu machen:1.114 Menschen verloren 1998 bei Alkoholunfällen ihr Leben.